Welche Angaben gehören ins Impressum?
Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sind Betreiber geschäftsmäßiger Telemedien – dazu zählen auch Online-Casinos und Affiliate-Seiten – verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitzuhalten. Richtet sich das Angebot an deutsche Nutzer, müssen die folgenden Angaben im Impressum enthalten sein:
- Betreiberfirma mit Rechtsform
- Sitz und vollständige Anschrift
- Vertretungsberechtigte Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstand)
- Kontaktangaben (E-Mail, Telefon, ggf. Fax)
- Registergericht und Handelsregisternummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Aufsichtsbehörde (bei lizenzierten Glücksspielangeboten)
Die Betreiberfirma muss klar erkennbar sein – inklusive Rechtsform wie GmbH oder Ltd. Die Anschrift des tatsächlichen Sitzes ist anzugeben; ein Postfach allein genügt nicht. Vertretungsberechtigte sind mit vollständigem Namen und ihrer Funktion zu nennen.
Kontaktangaben müssen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglichen – üblich sind eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Die Eintragung im Handelsregister (oder einem vergleichbaren Register) mit Registernummer und zuständigem Registergericht ist ebenfalls Pflicht. Die Umsatzsteuer-ID ergänzt die Angaben, sofern der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist.
Für Glücksspielangebote ist zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen. Bei einer deutschen Lizenz wäre das die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Bei internationalen Lizenzen – etwa aus Malta, Curaçao oder Anjouan – muss die entsprechende Regulierungsbehörde angegeben werden. Fehlt eine dieser Angaben, kann dies abmahnrechtliche Konsequenzen haben.
